Im Trauerfall?

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Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim
Menschen sterben heute zumeist in Pflegeheimen oder Krankenhäusern. Auch und gerade hier ist es wichtig, im Vorhinein klare Absprachen zu treffen. Nicht immer sind die Angehörigen vor Ort, wenn der Tod eintritt. Sie haben trotzdem stets die freie Wahl des Bestattungsunternehmens. Dieser Wunsch sollte dem Personal jedoch bekannt sein.

 

Wir empfehlen Ihnen, schriftlich zu vereinbaren, was in diesem Falle geschehen soll.Die ärztliche Untersuchung wird in jedem Falle vom Heim oder Krankenhaus automatisch veranlasst. Ein gutes Haus wird stets darauf achten, dass Sie als Angehörige vor Ort Abschied nehmen können, entweder im Zimmer der/des Verstorbenen oder in einer hauseigenen Kapelle. Falls dies nicht möglich ist, sollte das Bestattungsunternehmen diese Möglichkeit schaffen – ob Sie sie wahrnehmen wollen oder nicht.

 

Tod tritt zu Hause ein
Stirbt ein Mensch zu Hause, so ist der Anruf beim (Not-)Arzt das Dringendste, was getan werden muss. Nach der erfolgten Untersuchung haben Sie grundsätzlich Zeit.

Es ist nicht zwingend erforderlich, Verstorbene umgehend vom Bestattungsunternehmen überführen zu lassen. Rufen Sie uns an, wir stellen uns auf Ihre Wünsche ein und besprechen mit Ihnen telefonisch den nächsten Schritt, oder kommen direkt zu Ihnen. Hier entscheidet Ihr Gefühl in der Situation.

 

Wichtige Dokumente
Um die nötigen Bescheinigungen beim Standesamt zu erhalten, die Sie später als Nachweis im sogenannten Familienstammbuch einheften, sowie für die Bewältigung aller Formalitäten, die Sie uns übertragen, bitten wir Sie, einige Dokumente bereitzuhalten, die erforderlich sind:

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    Bei Verheirateten:

    • Familienstammbuch oder Auszug Heiratsregister
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    Bei Verwitweten:

    • Familienstammbuch
    • Sterbeurkunde des Ehepartners
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    Bei Geschiedenen:

    • Familienstammbuch
    • Rechtskräftiges Scheidungsurteil
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    Bei Ledigen:

    • Geburtsurkunde
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    Grundsätzlich:

    • Personalausweis
    • Krankenversichertenkarte
    • Rentenversicherungsnummern der LVA oder BfA
    • Mitteilungen über Zusatz- oder Betriebsrenten, z.B. VBL Karlsruhe o.Ä.
    • Lebensversicherungspolicen oder Nachweise über Mitgliedschaft bei einer Sterbekasse
    • Schwerbehindertenausweis
    • Graburkunde, falls ein Grab vorhanden ist

 

 

Alle Dokumente sollten im Original vorliegen.