Bestattungskosten

Bestattungen Horn setzt nur einen Teil der Bestattungskosten fest. Unser Angebot ist grundsätzlich so angelegt, dass jede/r Verstorbene eine qualitativ ausgezeichnete Bestattungsleistung erhält. Damit setzen wir unseren berufsethischen Grundsatz um.

Bestattungskosten, die wir nicht bestimmen, sondern die uns durch Dritte vorgeschrieben werden, betreffen alle Friedhofsleistungen, wie beispielsweise Nutzung einer Trauerhalle, Beisetzung im Grab und Grabnutzungsrechte sowie Kremationsgebühren.

Auch die Beglaubigungsgebühren und sämtliche Kosten, die für eine behördliche Bearbeitung anfallen, werden nicht von uns festgesetzt.

Mit unserem Angebot, die Trauerfeier in unserem Hause durchzuführen, möchten wir Ihnen nicht nur Wege ersparen, sondern einen größtmöglichen Service bei einem fairen Preis-Leistungs-Verhältnis bieten. Versteckte Kosten gibt es bei uns nicht. Ihren Bestattungsauftrag dürfen Sie in Ruhe prüfen. Wir erläutern Ihnen gerne jede Position, die wir abrechnen. Auch hier gilt: Bitte sprechen Sie uns an.